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01.02.2013 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

Verkauf des privat genutzten Firmenwagens: Neuer Musterprozess

| Verkaufen Sie Ihren Betriebs-Pkw, müssen Sie die Differenz zwischen dem Buchwert (= Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung) und dem Verkaufspreis steuerlich erfassen. Das Problem dabei: Ermitteln Sie die Privatnutzung nach der Fahrtenbuchmethode, müssen Sie einen Teil der entstanden Pkw-Kosten Ihrem Gewinn wieder hinzurechnen. Sie rechnen also auch einen Teil der Abschreibung wieder hinzu. Deshalb, so ein Kläger, sollte der Buchwert um diese steuerlich nicht abgezogene Abschreibung erhöht werden. Folge: Der zu versteuernde Gewinn fällt niedriger aus. |