· Fachbeitrag · Kfz-Kosten/Lohnsteuer/Dienstwagen
Privatnutzung ohne ordnungsgemäßes Fahrtenbuch bei Maserati
| Hat ein Arbeitnehmer das Fahrtenbuch für einen Dienstwagen nicht ordnungsgemäß geführt, wird der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung anhand der Ein-Prozent-Regelung ermittelt. Gleiches gilt für Gewerbetreibende und Selbstständige, da auch sie die entsprechende Privatnutzung zu versteuern haben („Entnahme“). Dass das bei einem Dienstwagen mit hohem Listenpreis teuer werden kann, zeigt ein Fall des FG Rheinland-Pfalz mit einem Maserati als Dienstwagen. |
Das FG kam, wie zuvor das Finanzamt zum Schluss, dass das Fahrtenbuch des geleasten Maserati (Listenpreis 116.000 Euro) nicht ordnungsgemäß sei (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.11.2017, Az. 5 K 1391/15, Abruf-Nr. 198027):
- Das für die Eintragungen verwendete Formularbuch sei erst nach den Streitjahren in den Handel gekommen. Daraus folge, dass die Aufzeichnungen nicht zeitnah, sondern erst nachträglich erstellt worden seien.
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