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21.04.2015 · Fachbeitrag · Krankenversicherung

Selbst getragene Krankheitskosten sind keine Sonderausgaben

| Krankheitskosten, die der Versicherte selbst trägt, um in den Genuss einer Beitragsrückerstattung seiner Krankenversicherung zu kommen, sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig. So lautet das Resümee einer Entscheidung des FG Münster (Urteil vom 17.11.2014, Az. 5 K 149/14 E, Abruf-Nr. 143878 ). |