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19.07.2013 · Fachbeitrag · Rentenversicherung

Einkünfteerzielungsabsicht bei privaten Rentenversicherungen

| Der BFH hat zur Einkunftserzielungsabsicht beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung Stellung genommen. Er hat dabei klargestellt, dass für einen Rentenversicherungsvertrag, der nach dem 9. Dezember 2003 (= Zeitpunkt der Einbringung des Entwurfs des Alterseinkünftegesetzes [AltEinkG] in den Bundestag) abgeschlossen wurde, bei der Überschussprognose bereits die durch das AlteinkG ab dem 1. Januar 2005 he­rabgesetzten Ertragsanteile zu berücksichtigen sind. |