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28.06.2013 · Fachbeitrag · Rentenversicherung

Neues zur Berechnung des Unterschiedsbetrags bei (Teil-)Kapitalauszahlungen

| Das BMF teilt mit, wie der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge bei (Teil-)Kapitalauszahlungen des Zeitwerts von Rentenversicherungen nach Beginn der laufenden Rentenzahlung zu ermitteln ist (BMF, Schreiben vom 18.6.2013, Az. IV C 1 – S–2252 / 07 / 0001:023; Abruf- Nr. 132013 ). |