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· Fachbeitrag · Selbstanzeige

Weg in die Steuerehrlichkeit ab 2015 teurer

| Seit 1. Januar 2015 gelten nun die Verschärfungen zur strafbefreienden Selbstanzeige. Die Änderungen finden sich im „Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“. |

 

Das sind die neuen Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige:

  • Straffrei ohne Zuschlag bleibt eine Steuerhinterziehung im Rahmen einer Selbstanzeige nur bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro (bisher 50.000 Euro).