· Fachbeitrag · Steueränderungen
Schärfere Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige ab 2015
| Die Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige sollen zum 1. Januar 2015 verschärft werden. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vor. |
Die Voraussetzungen und insbesondere die finanziellen Konsequenzen der strafbefreienden Selbstanzeige werden deutlich verschärft:
- Der Zeitraum, für den der Steuerpflichtige für eine straflose Selbstanzeige unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben berichtigen, ergänzen oder nachholen muss, wird von fünf auf zehn Jahre ausgedehnt.
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