· Fachbeitrag · Sonderausgaben
GmbH-GGf: Kürzung des Vorsorgehöchstbetrags für BFH rechtens
| Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (GGf) oder Vorstandsmitglieder einer AG können deutlich geringere Sonderausgaben für Beiträge in eine Rürup-Rentenversicherung abziehen als Einzelunternehmer, wenn sie von ihrem Arbeitgeber Zukunftssicherungsleistungen gewährt bekommen. Der BFH hält diese Ungleichbehandlung für verfassungskonform und bestätigt die Ansicht der Finanzverwaltung (BFH, Urteil vom 15.6.2014, Az. X R 35/12, Abruf-Nr. 173568 ). |
Quelle: Ausgabe 05 / 2015 | Seite 4 | ID 43221168