· Fachbeitrag · Steuerkalender
Steuern und Sozialabgaben: Termine 2013
| Clevere Steuerzahler nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungsschonfrist, um ihre Steuern zu zahlen. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung am nächsten Werktag erfolgen. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es aber keinen Aufschub. Ein Kalender fasst Ihre Termine für 2013 übersichtlich zusammen. |
Wichtig | Den Kalender „Steuern und Sozialabgaben: Termine 2013“ finden Sie auf wvv.iww.de im Bereich „Downloads“ unter „Arbeitshilfen“ - Stichwort „Steuerkalender“.
Sozialversicherungsbeiträge - Nachweise und Zahlung
Die Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Beschäftigungsmonats zahlen (= Fälligkeit). An diesem Tag muss Ihre Zahlung bei der Einzugsstelle eingehen. Die Beitragsnachweise (= Nachweis) müssen mit Beginn (0 Uhr) des zweiten Arbeitstags vor Fälligkeit bei der Einzugstelle vorliegen. Das heißt: Die Nachweise müssen am Tag davor bis spätestens 24 Uhr elektronisch übersandt sein.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig