Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

Kein Anspruch auf bestimmten Inhalt einer verbindlichen Auskunft

| Sie können Ihr Finanzamt nicht zur Erteilung einer Ihres Erachtens richtigen Auskunft verpflichten. Denn es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt der Auskunft. Das hat der BFH klargestellt. |

 

Die verbindliche Auskunft ist eine Leistung für den Steuerpflichtigen, um ihn bei der Planung zukünftiger Gestaltungen zu unterstützen. Sie bezweckt insbesondere, ihm eine Risikoabschätzung im Vorfeld eines etwaigen Besteuerungsverfahrens zu erleichtern. Als solche hat sie lediglich den Anforderungen eines fairen rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens zu genügen. Das bedeutet, dass die rechtliche Einordnung des zu beurteilenden Sachverhalts in sich schlüssig sein muss und nicht evident rechtsfehlerhaft sein darf. Anhand dieses Maßstabs überprüft das Finanzgericht die sachliche Richtigkeit einer Auskunft (BFH, Urteil vom 29.2.2012, Az. IX R 11/11; Abruf-Nr. 121972).

Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 5 | ID 34359620