· Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt
Tatsächliche Verständigung nach Außenprüfung
| Lassen Sie sich in einer Außenprüfung auf eine tatsächliche Verständigung ein, um Rechtssicherheit für die Zukunft zu erlangen, sollten Sie sich im Klaren darüber sein, was Sie konkret vereinbaren. Denn die Vereinbarung lässt sich ohne neue Erkenntnisse nicht ändern. Das zeigt ein Urteil des FG Nürnberg (Urteil vom 13.01.2017, Az. 4 K 1172/16, Abruf-Nr. 192426 ). |
Quelle: Ausgabe 05 / 2017 | Seite 1 | ID 44583942