29.05.2018 · Fachbeitrag aus WVV · Datenschutz
Bedeutet Datenvernichtung in Ihrer Agentur, dass Sie einen Aktenvernichter bereitgestellt oder einen externen Dienstleister beauftragt haben? Falls ja, sollten Sie sich spätestens jetzt – seit Inkrafttreten der DSGVO – mit dem Thema auseinandersetzen. Sie sollten z. B. ein Konzept zur datenschutzgerechten Vernichtung erstellen und Verträge mit Datenentsorgern prüfen. Damit können Sie Bußgelder und Ärger für Ihre Agentur vermeiden.
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28.05.2018 · Fachbeitrag aus WVV · Geringfügige Beschäftigung
Das BSG hat die anteilige Verdienstgrenze bei einer kurzfristigen Beschäftigung von weniger als einem Monat gekippt. Das Urteil ist wichtig für Aushilfsbeschäftigungen in der Agentur, gerade in der Urlaubs- und Ferienzeit.
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24.05.2018 · Nachricht aus WVV · Betriebliche Altersversorgung
Widerruft der Arbeitgeber einseitig die bisherige betriebliche Versorgungszusage und bietet er den Beschäftigten eine neue betriebliche Altersversorgung an, die zu wesentlich niedrigeren Versorgungsansprüchen führt, so ist die Zahlung des Arbeitgebers, die den zukünftigen Einnahmenverlust teilweise ausgleichen soll, steuerbegünstigt. So sieht es der BFH.
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24.05.2018 · Fachbeitrag aus WVV · Rentenversicherung
Als Existenzgründer können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu 3 Jahre von der Rentenversicherungspflicht als „arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger“ befreien lassen. Mit dem Beginn des 3-Jahreszeitraums hat sich jetzt das BSG im Fall eines Vermittlers befasst.
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24.05.2018 · Nachricht aus WVV · Datenschutz
Haben Sie die TOM in Ihrer Agentur beschrieben? Ein Verarbeitungsverzeichnis angelegt? Einen Datenschutzbeauftragten bestellt? Seit 25.05.2018 müssen Sie diese und weitere Anforderungen aus der DSGVO in Ihrer Agentur umgesetzt haben. Versichern Sie sich mit den Beiträgen, Checklisten und Mustern aus dem WVV, dass Sie an alles gedacht haben.
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23.05.2018 · Nachricht aus WVV · Versicherungsrecht
Auch bei einem nach der 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie 2000/26/EG (4. KH-Richtlinie) zu regulierenden Unfall im Ausland muss der Versicherer innerhalb von 6 Wochen regulieren. Eine nach Ablauf der 6 Wochen eingereichte Klage ist demnach nicht verfrüht, so das OLG München.
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