30.10.2018 · Fachbeitrag aus WVV · Terminübersichten
Clevere Steuerzahler nutzen für die Zahlung ihrer Steuern die 3-tägige Schonfrist. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen geht das nicht. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. Mit der folgenden Übersicht haben Sie alle Steuer- und Sozialabgabentermine für 2019 im Griff.
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