· Fachbeitrag · Berufsrecht
Neue EU-Richtlinie für Versicherungsvertrieb - Diese 12 Eckpunkte müssen Sie kennen
von Rechtsanwalt Norman Wirth, Wirth-Rechtsanwälte, Berlin
| Das Europaparlament und der Rat der Europäischen Union haben am 20. Januar 2016 die Richtlinie für den Versicherungsvertrieb, die Insurance Distribution Directive verabschiedet. Am 2. Februar ist die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Jetzt hat der deutsche Gesetzgeber zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen. WVV erläutert Ihnen nachfolgend die zwölf Eckpunkte, die Sie jetzt kennen müssen. |
1. Was ist die IDD?
Die EU-Kommission hat 2012 beschlossen, die Versicherungsvermittlerrichtlinie aus dem Jahr 2003, die Insurance Mediation Directive (IMD I) zu überarbeiten. Die Neuregelung lief anfangs unter dem Kürzel IMD II. Im Laufe der Überarbeitung wurde daraus die „Insurance Distribution Directive“ (kurz: IDD, Abruf-Nr. 146314), also die Versicherungsvertriebsrichtlinie, um mit der neuen Richtlinie alle Vertriebsformen zu umfassen.
Hintergrund | Die IMD I hat den Grundstein für die erste umfassende Regulierung der Versicherungsvermittlung, insbesondere durch Einführung des § 34d GewO im Jahr 2007 in Deutschland gelegt. Inzwischen wurde innerhalb der Länder der EU geschaut, wie sich die damalige Regulierung bewährt hat - und es werden nun weitere „Regulierungsschrauben“ gedreht. Hierbei geht es insbesondere um Verbraucherschutz und die Harmonisierung nationaler Vorschriften. Umfasst sein sollen nun nicht nur Vermittler, sondern alle Vertriebsformen.
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