· Fachbeitrag · Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeit eines Vertreters: OLG hält Bestandsabgabeklausel für unwirksam
von Rechtsanwalt Bernhard Schleicher, Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth und Kollegen, München.
| Die Bestandsabgabeklausel im Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung eines Versicherungsvertreters hält das OLG Saarbrücken für unwirksam. WVV stellt Ihnen die für Versicherungsvertreter wichtige Entscheidung vor. |
Berufsunfähigkeitsversicherung eines Agenturinhabers
Der Inhaber einer Versicherungsagentur war im Rahmen der Agenturverträge gemäß einer Vereinbarung zur „Zukunftssicherung“ für hauptberufliche Agenturinhaber über einen Gruppenversicherungsvertrag versichert. Die Zukunftssicherung besteht aus einer vom Versicherer finanzierten Direktversicherung und einer eigenen Versicherung des Agenturinhabers, die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten vorsehen.
Streit um Ansprüche zwischen BU und Bestandsabgabe
Der Agenturinhaber erlitt einen Herzinfarkt und war ab 15. Dezember 2010 berufsunfähig. Er beantragte eine Berufsunfähigkeitsrente ab 1. Januar 2011, behielt aber zunächst seinen Versicherungsbestand als Agenturinhaber.
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