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· Fachbeitrag · Finanzanlagenvermittlung

Anerkannte Berufsqualifikationen für Sachkundenachweis

| Eine Leserin hat die Redaktion darauf aufmerksam gemacht, dass in der Januar-Ausgabe 2012 (auf Seite 6) des „WVV“ fälschlicherweise steht, dass neben anderen Berufsqualifikationen ein Abschlusszeugnis als Kaufmann oder -frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Versicherung“ eine anerkannte Berufsqualifikation für die Erteilung der Erlaubnis nach
 § 34f GewO sei. |

 

Richtig ist, dass ein Abschlusszeugnis als Kaufmann oder -frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“ erforderlich ist (§ 4 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (BGBl. 2012 I, 1006 [1008]). Dies steht auch so in der April-Ausgabe 2012 (Seite 9) des „WVV“. Leider ist dabei vergessen worden, auf die Änderung zur ursprünglichen Berichterstattung hinzuweisen. Wir bitten dies zu entschuldigen.

 

Weiterführender Hinweis

  • Beitrag „Neue berufsrechtliche Regeln ab 2013 - Antworten auf die 14 wichtigsten Praxisfragen“, WVV 4/2012, Seite 8
Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 5 | ID 42396429