· Fachbeitrag · Kapitalanlagerecht
Über Ermittlungsverfahren gegen Fondsverantwortliche aufklären
| Ein Anlageberater macht sich nach Ansicht des BGH schadenersatzpflichtig, wenn er einen Kunden nicht über ein ihm bekanntes strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Fondsverantwortliche aufklärt. |
Er muss seinen Kunden über alle Eigenschaften und Risiken informieren, die für die Anlageentscheidung Bedeutung haben können. Hierzu gehört auch die Aufklärung über ein strafbares Verhalten, wenn es um Taten geht, die aus der Sicht eines vernünftigen Anlegers geeignet sind, die Vertrauenswürdigkeit der Fondsverantwortlichen in Frage zu stellen. Eine Verurteilung muss noch gar nicht vorliegen; es reicht, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist (BGH, Urteil vom 10.11.2011, Az. III ZR 81/11; Abruf-Nr. 114286).
Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 1 | ID 31948570