· Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Kann Versicherer Löschung des Eintrags im Internet fordern?
| Ein Leser fragt: Mein ehemaliger Versicherer verlangt, dass ich veranlasse, dass die ehemalige Agentur nicht mehr mit dem Namen des Versicherers im Internet erscheint, weil Versicherungsnehmer und Interessenten irre geführt würden. Andernfalls will er gegen mich vorgehen. Was tun? Die Antwort gibt Rechtsanwalt Bernd Schleicher von der Münchener Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth u. Kollegen. |
Antwort | Sie müssen alle Internetdienstleister, mit denen Sie einen Vertrag haben, rechtzeitig vor Ihrem Ausscheiden informieren und die Löschung oder Änderung verlangen. Sie müssen aber nicht jeden Tag das Netz auf richtigzustellende Tatsachen durchsuchen. Sie haften nicht für alle Fehlinformationen, die im Internet auftauchen, so ausdrücklich das OLG Brandenburg (Beschluss vom 6.11.2012, Az. 6 U 72/12, WVV 3/2013, Seite 7).
PRAXISHINWEISE | Gehen Sie wie folgt vor:
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