· Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Kündigungshilfe eines Vertreters gegenüber (Neu-)Kunden ‒ Wann ist sie erlaubt, wann unlauter?
| Immer wieder stellt sich die Frage, ob vorformulierte Kündigungsschreiben erlaubt sind, die ein Vertreter einem (Neu-)Kunden zur Verfügung stellt. Im Grundsatz hat der BGH die Kündigungshilfe in mehreren Entscheidungen erlaubt. Dies sei eine zulässige Dienstleistung unter Mitbewerbern. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen. |
OLG sieht unzulässige Dienstleistung unter Mitbewerbern
Folgenden Kündigungshilfe-Fall hat das OLG Dresden entschieden: Eine Krankenkasse stellte im Internet ein vorformuliertes Schreiben bereit. Damit sollten Mitglieder anderer Krankenkassen ihre Mitgliedschaft kündigen und zur Krankenkasse wechseln können. Dieses Schreiben enthielt u. a. den Passus:
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Sämtliche in der Vergangenheit abgegebenen Werbe- und Anruferlaubnisse widerrufe ich hiermit mit sofortiger Wirkung; dies umfasst auch Rückwerbeversuche. |
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