· Nachricht · Altersversorgung
Individuelle Vereinbarung zur Unverfallbarkeit bindet PSV nicht
| Beruht die Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft auf einer individuellen Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien, ohne dass auch die gesetzlichen Voraussetzungen zur Unverfallbarkeit erfüllt wären, ist der Pensionssicherungsverein als Insolvenzsicherer hieran nicht gebunden. So sieht es das LAG Köln (Urteil vom 11.06.2015, Az. 7 Sa 11/15, Abruf-Nr. 193607 , Revision beim BAG: Az. 3 AZR 540/15 ). |
Quelle: Ausgabe 06 / 2017 | Seite 2 | ID 44672693