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13.07.2016 · Fachbeitrag · D&O-Versicherung

Insolvenzverwalter darf D&O-Versicherung kündigen

| Der Insolvenzverwalter einer GmbH ist deren Geschäftsführer gegenüber nicht verpflichtet, eine zu dessen Gunsten abgeschlossene D&O-Versicherung aufrechtzuerhalten, um ihn aus einer Inanspruchnahme wegen verbotener Zahlungen freizustellen. Das hat der BGH entschieden. |