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17.11.2017 · Nachricht · Gesetzliche Krankenversicherung

Medizinische Fußpflege durch Podologen – Kosten sind zu erstatten

| Die gesetzliche Krankenkasse muss die Kosten für eine medizinisch notwendige Nagelspangenbehandlung erstatten, auch wenn ein staatlich geprüfter Podologe diese Behandlung übernimmt. Voraussetzung ist, dass die Behandlung als ärztliche Leistung nicht zu erhalten ist. In dem Fall muss die Krankenkasse ausnahmsweise auch die Kosten für einen nichtärztlichen Leistungserbringer tragen, entschied das LSG Berlin-Brandenburg. |