01.12.2017 · Nachricht · Gesetzliche Krankenversicherung
Unterschenkelamputierter kann Genium-Kniegelenk verlangen
| Bietet ein teureres Hilfsmittel einem behinderten Versicherten einen wesentlichen Gebrauchsvorteil im Vergleich zur kostengünstigeren Alternative, muss die gesetzliche Krankenkasse ersteres gewähren. Vorausgesetzt ist, dass der Versicherte den Gebrauchsvorteil des teureren Hilfsmittels tatsächlich nutzen kann. Das hat das LSG Hessen im Fall eines unterschenkelamputierten 82-jährigen Rentners klargestellt und ihm ein Genium-Kniegelenk (46.000 Euro) anstelle eines C-Leg (28.000 Euro) zugesprochen (LSG Hessen, Urteil vom 09.11.2017, Az. L 1 KR 211/15, Abruf-Nr. 197945 ). |
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