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16.04.2019 · Fachbeitrag · Gesetzliche Unfallversicherung

Dienstreise: Kein Arbeitsunfall bei Verfolgung eines Diebes

| Beschäftigte sind auf Dienstreisen unfallversichert. Das gilt auch für die Hin- und Rückfahrten zum Tagungsort bzw. dem Hotel. Wird ein Beschäftigter auf einem solchen Weg überfallen und verletzt er sich bei dem Versuch, sich seine Geldbörse vom Dieb zurückzuholen, so steht dies nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung, entschied das LSG Hessen. |