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· Nachricht · Haftpflichtversicherung/Kundeninformation

Ist „Verdienstausfall-Entschädigung“ einkommensteuerpflichtig?

| Liegen steuerpflichtige Einkünfte vor, wenn ein als arbeitslos gemeldeter Steuerpflichtiger aufgrund einer missglückten Operation von der Haftpflichtversicherung des Klinikbetreibers eine als „Verdienstausfall-Entschädigung“ bezeichnete Zahlung erhält? Diese Frage muss der BFH beantworten (Az. beim BFH: IX R 25/17 ). Das FG Köln hat die „Verdienstausfall-Entschädigung“ als steuerpflichtig nach §§ 24 Nr. 1 Buchst. a, 2, 19 EStG eingestuft ( FG Köln, Urteil vom 01.06.2017, Az. 10 K 3444/15, Abruf-Nr. 197388 ). |

Quelle: Ausgabe 03 / 2018 | Seite 3 | ID 44976358