13.02.2015 · Fachbeitrag · Kfz-Versicherung
Kfz-Stilllegung durch die Zulassungsbehörde
| Meldet der Haftpflichtversicherer das Erlöschen der Haftpflichtversicherung, muss die Zulassungsbehörde die Stilllegung des Fahrzeugs ohne weitere Prüfung anordnen. Die Zulassungsbehörde ist weder verpflichtet, die Mitteilung auf ihre Richtigkeit zu prüfen, noch den Halter vor Erlass der Stilllegungsverfügung anzuhören. Auf diese Gesetzeslage hat das VG Aachen (Urteil vom 4.6.2014, Az. 2 L 294/14; Abruf-Nr. 143670 ) hingewiesen. |
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