08.10.2013 · Fachbeitrag · Krankenversicherung
Krankenkasse darf keine Zusatzversicherungen vermitteln
| Eine gesetzliche Krankenkasse darf ohne Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) keine privaten Krankenzusatzversicherungen vermitteln, entschied der BGH. |
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