20.04.2015 · Fachbeitrag · Kundeninformation
Autowaschanlage: Fehlende Schutzhülle für Scheibenwischer
| Verwendet der Betreiber einer Autowaschanlage keine Schutzhüllen für Heckscheibenwischer, verletzt er seine Verkehrssicherungspflicht. Entstehen dadurch Schäden am Scheibenwischer und Fahrzeug macht er sich schadenersatzpflichtig, entschied das LG Hannover. |
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