Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

11.03.2015 · Fachbeitrag · Kundeninformation

Autowaschanlage: Schaden durch herabfallenden Motor

| Der Betreiber einer Waschanlage haftet nicht, wenn der Schaden an einem Fahrzeug durch einen nicht sichtbaren und nicht vorhersehbaren Mangel am Hubantrieb ausgelöst wurde, und die Wartungsarbeiten an der Anlage gemäß der Herstellerempfehlung fachgerecht durchgeführt wurden (AG Bad Homburg, Urteil vom 29.4.2014, Az. 2A C 467/11 28, Abruf-Nr. 143697 ). |