11.03.2015 · Fachbeitrag · Kundeninformation
Autowaschanlage: Schaden durch herabfallenden Motor
| Der Betreiber einer Waschanlage haftet nicht, wenn der Schaden an einem Fahrzeug durch einen nicht sichtbaren und nicht vorhersehbaren Mangel am Hubantrieb ausgelöst wurde, und die Wartungsarbeiten an der Anlage gemäß der Herstellerempfehlung fachgerecht durchgeführt wurden (AG Bad Homburg, Urteil vom 29.4.2014, Az. 2A C 467/11 28, Abruf-Nr. 143697 ). |
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