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Sterbegeld eines berufsständischen Versorgungswerks
| Zahlt ein berufsständisches Versorgungswerk neben der Hinterbliebenenrente ein Sterbegeld, so handelt es sich auch beim Sterbegeld um Renteneinnahmen, die mit dem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig sind ( BFH, Urteil vom 23.11.2016, Az. X R 13/14, Abruf-Nr. 192192 ). |
Quelle: Ausgabe 05 / 2017 | Seite 1 | ID 44583918