14.04.2014 · Fachbeitrag · Pflegversicherung
Beiträge zur Pflegversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
| Personen, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung freiwillig versichert sind, also insbesondere auch Selbstständige, müssen für eine neben der Hauptbeschäftigung ausgeübte geringfügige Tätigkeit Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen, so das LSG Rheinland-Pfalz. |
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