01.02.2013 · Fachbeitrag ·
Kapitalanlagen
Waren Ihre Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen im Jahr 2012 höher als der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro/1.602 Euro (ledig/verheiratet), sollten Sie diese in der Anlage KAP entsprechend geltend machen. Das Finanzamt wird die Werbungskosten zwar nicht anerkennen. Doch gegen den ablehnenden Bescheid können Sie Einspruch einlegen und sich auf den letzten verbliebenen Musterprozess vor dem FG Baden-Württemberg mit dem Az. 9 K 1637/10 berufen.
01.02.2013 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Im Zuge der Reform des Organspenderechts wurde zum 1. August 2012 – weitgehend unbemerkt – ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch für Lebendspender eingeführt.
01.02.2013 · Fachbeitrag ·
Umgang mit dem Finanzamt
Hat das Finanzamt Ihnen einen Verspätungszuschlag aufgebrummt, weil Sie eine Steuererklärung zu spät eingereicht haben, sollten Sie Einspruch einlegen und eine Minderung beantragen. Welche Argumente dabei Erfolg ...
01.02.2013 · Fachbeitrag ·
Vermietung
Die Abschreibung einer Immobilie beginnt mit der zweckbestimmten Nutzung. Dieser Rechtsgrundsatz gilt nach einer Entscheidung des FG Saarland auch, wenn man eine Immobilie im Rohbauzustand verpachtet. Ist Vertragsgegenstand eindeutig die „Verpachtung des Rohbaus“, beginnt die Abschreibung des Rohbaus folglich mit Wirksamwerden des Pachtvertrags. Auf die Fertigstellung der Immobilie kommt es nicht an (FG Saarland, Urteil vom 9.5.2012, Az. 2 K 1073/10; Abruf-Nr. 123092 ).
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01.02.2013 · Fachbeitrag ·
Agenturrecht
Sind Online-Branchenbucheinträge einmal in der Welt, ist es schwer, sie korrigieren zu lassen. Auch nach dem Wechsel zu einem anderen Versicherer tauchen die alten Einträge des Vertreters oft weiter auf.
01.02.2013 · Nachricht · Anlagevermittlung
Ein Anleger verkennt einen Beratungsfehler des Anlageberaters nicht grob fahrlässig, wenn er die im Zeichnungsschein enthaltenen pauschalen Hinweise auf eine „nicht mündelsichere Kapitalanlage“ und im ...
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24.01.2013 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Sie können Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner Ihrer Agentur mit der 30-prozentigen Pauschalsteuer versteuern, damit der Bedachte den Wert der Zuwendung nicht als Einnahme versteuern muss. Eine Verfügung der OFD Frankfurt sorgt nun für eine Erleichterung: Aufmerksamkeiten an Geschäftspartner bis 40 Euro einschließlich Umsatzsteuer anässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses bleiben ab sofort steuerfrei.