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09.10.2019 · Fachbeitrag ·
Haftung
Zu der Obliegenheitspflicht dem Versicherungsnehmer (VN) gegenüber gehört die Aufklärung, dass die Kündigung einer staatlich geförderten Basisrentenversicherung (Rürup-Rente) durch den VN schwerwiegende Nachteile ...
09.10.2019 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Seit 01.01.2019 sind Arbeitgeberleistungen für Fahrten des Arbeitnehmers mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für alle Fahrten des Arbeitnehmers im ...
08.10.2019 · Nachricht ·
Betriebsgefahr
Ist der Gegenstand, der das hinterherfahrende Fahrzeug beschädigt hat, entweder vom vorausfahrenden Lkw aufgewirbelt worden oder von der Ladefläche gefallen, muss nicht geklärt werden, welche der beiden Varianten es ...
08.10.2019 · Nachricht ·
Altersteilzeit/Urlaub
Nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die Freistellungsphase. Das hat das BAG entschieden und damit die Entscheidung des LAG Düsseldorf bestätigt. Bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell werden Arbeitnehmer in der Freistellungsphase nicht Arbeitnehmern gleichgestellt, die in diesem Zeitraum tatsächlich gearbeitet haben.
08.10.2019 · Nachricht ·
Altersversorgung
Wird ein Altersvorsorgevertrag in der Ansparphase gekündigt und der Rückkaufswert in Form eines Einmalbetrags ausgezahlt, obwohl die Kündigung nach den Versicherungsbedingungen nicht möglich war, weil die Fristen ...
07.10.2019 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung
Betriebsprüfungen der Rentenversicherung müssen künftig auch bei fehlenden Beanstandungen durch einen Verwaltungsakt, der insbesondere den Umfang, die geprüften Personen und das Ergebnis der Prüfung festhält, ...
04.10.2019 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Aufgrund des gestiegenen Umweltbewusstseins und auch zur Mitarbeitermotivation haben sich viele Arbeitgeber entschieden, ihrer Belegschaft Fahrräder zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Um die Mehrkosten zu begrenzen, regeln Arbeitgeber, dass der Mitarbeiter wenigstens einen Teil der Kosten (Leasingrate) selbst trägt. Lohnsteuerlich kann es sich zum einen um eine Gehaltsumwandlung, zum anderen um die Zuzahlung aus dem Netto handeln – mit unterschiedlichen Spielregeln.