08.08.2019 · Fachbeitrag ·
Nießbrauch
Der Vorbehaltsnießbrauch an Grundstücken ist in der Praxis ein beliebtes Gestaltungsmittel, um Vermögen schon zu Lebzeiten auf potenzielle Erben zu übertragen, dem Vorbehaltsnießbraucher bzw. Erblasser jedoch auch künftig die Grundstückserträge zu sichern. Vorsicht ist aber geboten, wenn ein Mietobjekt nur einem Ehegatten gehört, dieser es jedoch auf einen Abkömmling unter Vorbehalt des Nießbrauchs zugunsten der Eheleute überträgt. WVV erläutert, wie Sie diese Steuerfallen umgehen.
07.08.2019 · Nachricht ·
Kfz-Versicherung
Stößt der Versicherungsnehmer (VN) beim Abbiegen mit dem am kaskoversicherten Schlepper angehängten Pflug gegen eine Böschung, stellt dies ein von außen kommendes Ereignis und damit einen Unfall gemäß 2.3.
05.08.2019 · Nachricht ·
Kfz-Kosten
Ein Unternehmer, der betrieblich einen VW Touareg nutzt, muss selbst dann einen geldwerten Vorteil für die – unterstellte – Privatnutzung versteuern, wenn die Familie noch einen Opel Corsa und einen Volvo XC 90 ...
05.08.2019 · Nachricht ·
Kfz-Versicherung
Eine unfallbedingte Verletzung, die nicht zur Fahruntüchtigkeit führt, hindert nicht den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, so das AG Donaueschingen.
02.08.2019 · Nachricht ·
Kfz-Kosten
Bei Unternehmern, die ihren Gewinn mittels Vier-Drei-Rechnung ermitteln, war ein Steuersparmodell besonders beliebt: Man least ein Betriebsfahrzeug, leistet eine hohe Sonderzahlung und ermittelt den geldwerten Vorteil ...
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01.08.2019 · Fachbeitrag ·
Reisekosten
Das steuerliche Reisekostenrecht, das seit dem 01.01.2014 gilt, gilt auch für nicht ortsfest eingesetzte Arbeitnehmer. Das hat der BFH in mehreren Verfahren entschieden. Der BFH hat damit weitgehend die Regelungen ...
30.07.2019 · Nachricht ·
Elektromobilität/Kfz-Kosten
Ein Leser fragt, woraus sich ergibt, dass bei Elektro-und Hybridelektrofahrzeugen die halbierte Bemessungsgrundlage auch bei der 0,03-Prozent-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt. Die Antwort liefert Steuerberaterin Susanne Weber von der WTS.