24.09.2018 · Nachricht ·
Gesetzliche Krankenversicherung
Bearbeitet die Krankenkasse einen Antrag nicht innerhalb von 3 Wochen bzw. 5 Wochen bei Hinzuziehung des Medizinischen Dienstes ab Antragseingang, gilt er als genehmigt (§ 13 Abs. 3a SGB V). Die Regelung darf aber nicht zu Rechtsmissbrauch führen. Das stellt das LSG Niedersachsen-Bremen in einem Eilverfahren einer Frau klar, die mit der Genehmigungsfiktion eine Fettabsaugung (Liposuktion) von ihrer Krankenkasse verlangte.
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19.09.2018 · Fachbeitrag ·
Finanzierung
Familien mit Kindern hilft das Baukindergeld bei der Immobilien-Finanzierung. Seit 18.09.2018 können diese unter bestimmten Bedingungen den Antrag auf Baukindergeld stellen. Um möglichst viel Baukindergeld zu ...
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18.09.2018 · Fachbeitrag ·
Kfz-Versicherung
Nimmt ein Kasko-Versicherer Bissschäden im Fahrzeuginnenraum vom Versicherungsschutz aus, bezieht sich dies allein auf die Fahrgastzelle und den Kofferraum, so das OLG Frankfurt a. M. Für Bissschäden im Bereich ...
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13.09.2018 · Fachbeitrag ·
Betriebsveranstaltung
Absagen von Mitarbeitern anlässlich einer Betriebsveranstaltung (hier: Weihnachtsfeier) gehen steuerrechtlich nicht zulasten der tatsächlich Feiernden. Dies hat das FG Köln entschieden und sich so der Ansicht des BMF ...
12.09.2018 · Nachricht ·
Krankenversicherung/Sonderausgaben
Erhält ein Steuerpflichtiger von seiner gesetzlichen Krankenkasse eine Prämie, die auf einem Wahltarif gemäß § 53 Abs. 1 SGB V beruht, mindert die Prämie die als Sonderausgaben abziehbaren ...
11.09.2018 · Nachricht ·
Krankenversicherung
Die Kapitalleistung aus einer Direktversicherung ist als Versorgungsbezug in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig. Das gilt auch, wenn die Prämie für die Direktversicherung dadurch geleistet worden ist, dass der Arbeitnehmer teilweise auf seinen Nettoabfindungsanspruch verzichtet, entschied das BSG.