· Fachbeitrag · Klimaschutz
Digitale Geräte schonen das Klima, wenn sie verantwortungsbewusst genutzt werden
von Wissenschaftsjournalistin Ursula Katthöfer, Bonn, textwiese.com
| Längst haben sich IT-Dienstleister auf Kanzleien spezialisiert, um Kanzleisoftware für den Arbeitsalltag sowie die hohen Ansprüche an IT-Sicherheit und Datenschutz zu erfüllen. Das ist aus Sicht des Klima- und Umweltschutzes positiv, denn die Digitalisierung spart Ressourcen wie Papier und Transportenergie. Allerdings kostet sie auch Strom und verursacht somit Treibhausgasemissionen. |
1. Hintergrundinformationen
„Wenn das Internet ein Land wäre, wäre es der fünftgrößte Stromverbraucher der Welt.“, so Greenpeace International. Server und Kühlsysteme in Rechenzentren brauchen Energie ‒ sie haben dem Branchenverband Bitkom zufolge im Jahr 2020 16 Mrd. kWh Strom verbraucht. Homeoffice und Videostreaming lassen die Datenmengen wachsen. Digitale Rechnungen, Online-Banking und virtuelle Dienstpläne haben einen zunehmenden Stromverbrauch, obwohl die IT-Technik deutlich effizienter geworden ist.
Auf das einzelne Gerät bezogen mag die Menge gering wirken. Ein Smartphone, das 250-mal im Jahr geladen wird, verbraucht 3,6 kWh Strom. Das macht bei einem Preis von 40 Cent pro kWh pro Jahr 1,44 Euro (Stromrechner z. B. unter iww.de/s7474 und iww.de/ak, Abruf-Nr. 48744077). Der CO2-Ausstoß liegt bei 1,75 kg. Dennoch summieren sich Stromverbrauch und CO2-Ausstoß für digitale Geräte so, dass sie die Klimaziele gefährden. Beim Videostreaming geht es schon um ganz andere Größenordnungen: Das Öko-Institut schätzt, dass vier Stunden Videostreaming pro Tag auf das Jahr hochgerechnet 62 kg CO2 verursachen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig