26.06.2019 · Checklisten · Arbeitsvertragsrecht · Arbeitsvertrag
Das richtige Arbeitsmittel: eigene Geräte oder die des ArbG – Nutzungsvereinbarung Homeoffice
In der Vergangenheit war es so, dass der ArbG die Arbeitsmittel zur Verfügung stellte. Regelungen hierzu finden sich in den meisten Homeoffice-Vereinbarungen. Doch gerade bei jüngeren ArbN ändert sich das Verhalten gerade: nicht selten arbeiten sie lieber mit ihren eigenen Geräten – auch unter dem Stichwort „Bring Your Own Device (BYOD)“ bekannt. Hier stellt sich dann die Frage, wie sich Arbeitszeit messen lässt. Ausgangspunkt muss dabei die Fremdbestimmtheit der Arbeit sein. Immer wenn eine entsprechende Nutzung vereinbart wird, sollte eine Vereinbarung abgeschlossen werden.
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