Grobe Beleidigungen des ArbG oder seiner Vertreter, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, stellen einen Kündigungsgrund „an sich“ im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB dar.
„Die Frühjahrsbelebung fällt auch im April vergleichsweise schwach aus. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung gehen zwar zurück; saisonbereinigt ändern sie sich aber nur wenig“, sagte die Vorstandsvorsitzende ...
Bei erheblichen vorsätzlichen Verstößen gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Dokumentation der Arbeitszeit ist eine Kündigung gerechtfertigt, ebenso eine Observation durch eine Detektei.
In einem arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit mit grenzüberschreitendem Bezug umfasst die einem Antragsteller mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat von der Bundesrepublik Deutschland gewährte PKH auch die Kosten für die Übersetzung der Anlagen, die für den Antrag erforderlich sind.
Ist der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, reicht die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht aus, um automatisch eine Entgeltfortzahlung zu bekommen. Es darf keine Fortsetzungserkrankung ...
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