11.07.2024 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ-Themen im Fokus
Vielfach stößt die Abrechnung von Eingriffen unter Zugrundelegung anästhesiologischer Leistungen und der bei ambulanter Erbringung dazugehörigen Zuschläge (z. B. die Nrn. 470 oder 476 und 447 GOÄ) auf Ablehnung seitens der Kostenträger. In einer Hausarztpraxis kann diese Konstellation sich beispielsweise im Kontext der Schmerztherapie ergeben. Ein Argument für die Ablehnung ist, dass das therapeutische Ziel ausschließlich in einer schmerzlindernden und reizbeseitigenden Therapie ...
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08.07.2024 · Fachbeitrag aus AAA · ABC der Abrechnung
Die 68-jährige Patientin hat vor sechs Wochen einen Schlaganfall erlitten und wird nun aus der Reha-Klinik nach Hause entlassen. Die Tochter, die planmäßig einen großen Teil der Pflege übernehmen soll, ruft in der Praxis der Hausärztin an und bittet diese um einen Hausbesuch. Bei der Stammpatientin sind seit über 20 Jahren ein Hypertonus und seit etwa zehn Jahren eine KHK (Ein-Gefäß-Erkrankung) sowie ein Diabetes mellitus Typ 2 bekannt. Sie hat bis zur Rente vor fünf Jahren als ...
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08.07.2024 · Fachbeitrag aus AAA · EBM-Themen im Fokus
Seit der EBM-Reform 2013 können Hausärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner ohne zusätzlichen Qualifikationsnachweis palliativmedizinische Leistungen nach den Nrn. 03370 bis 03373 bzw. 04370 bis 04373 abrechnen. Die Abrechnung spezieller Leistungen der Palliativmedizin (Besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung) nach den Nrn. 37300 ff. ist nur für Ärzte mit Zusatzqualifikation möglich (vgl. hierzu AAA 12/2022, Seite 6). Auf die Besonderheiten der Abrechnung ...
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05.07.2024 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Die Zulassung verpflichtet Ärzte zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Die Erfüllung dieser Verpflichtung hat die KV zu überprüfen und die Ergebnisse an die Landes- und Zulassungsausschüsse weiterzuleiten. Bei Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit ist die Zulassung zu entziehen. Ob eine ausreichende vertragsärztliche Tätigkeit vorliegt, ist ausschließlich anhand der Abrechnungsdaten zu überprüfen. Zahlen aus dem ärztlichen Bereitschaftsdienst können ...
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05.07.2024 · Fachbeitrag aus AAA · Betäubungsmittelverordnung
Bereits im November 2022 hatte sich das Bundessozialgericht (BSG) mit den Voraussetzungen beschäftigt, die an die Verordnung von Cannabis gemäß § 31 Abs. 6 Sozialgesetzbuch (SGB) V geknüpft sind. U. a. bedarf es einer begründeten vertragsärztlichen Einschätzung. Inzwischen hat das BSG erneut entschieden: Ein ausgefüllter standardisierter Arztfragebogen wird den Anforderungen an eine begründete vertragsärztliche Einschätzung nicht gerecht (Urteil vom 20.03.2024, Az. B 1 KR 24/22).
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04.07.2024 · Fachbeitrag aus AAA · Steuerrecht | Kooperationsverträge mit Pflegeheimen
Ärztliches Honorar ist nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn die Tätigkeit des Arztes der Diagnose, der Heilung und Linderung von Krankheiten, der Gesunderhaltung oder dem vorbeugenden Gesundheitsschutz (präventive Leistungen) dient. Das ist in § 4 Nr. 14 Buchst. a Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt. Für die Anwendung dieser Regelung, die den Ärzten Umsatzsteuerfreiheit bringt, ist nicht erforderlich, dass die jeweilige ärztliche Leistung bzw. der jeweilige Leistende den gesamten ...
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03.07.2024 · Fachbeitrag aus AAA · Laborreform
KBV und Krankenkassen haben sich auf Änderungen bei der Vergütung von Laboruntersuchungen verständigt. Die Änderungen betreffen zwar in erster Linie die Vergütung der Laborärzte für spezielle Laboruntersuchungen, Entnahmematerial und den Transport der Proben. Allerdings enthält der Beschluss des Bewertungsausschusses auch einige für Haus- und Kinderärzte relevante Änderungen. Die Änderungen sollen zum 01.01.2025 in Kraft treten. Beruhigend ist, dass die für Hausärzte relevanten ...
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02.07.2024 · Fachbeitrag aus AAA · 4-3-2-Regel bei Dauerpatienten
Frage: „Was genau gilt im Rahmen der 4-3-2-Regel für die Abrechnung der Chronikerpauschalen nach den EBM-Nrn. 03220/03221 als mittelbarer Arzt-Patienten-Kontakt (APK)? Innerhalb der letzten vier Quartalen wird in mindestens zwei Quartalen ein persönlicher APK sowie ein in einem weiteren Quartal ein mittelbarer APK gefordert. Kann der mittelbare APK auch z. B. nach der Ausstellung eines Wiederholungsrezepts erfolgen und mit Nr. 01430 abgerechnet werden?“
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02.07.2024 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ-Themen im Fokus
Immer wieder erreichen uns Anfragen zur Privatliquidation chirotherapeutischer Leistungen. Im Fokus der Übernahmeprobleme steht bei der Chirotherapie meist die Frage der Nebeneinanderberechnung von Nr. 3305 GOÄ (Chiropraktische Wirbelsäulenmobilisierung) und der Nr. 3306 GOÄ (Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule). Ein weiterer wiederkehrender Streitpunkt ist die Mehrfachabrechnung der Nr. 3306 GOÄ in einer Sitzung.
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