28.03.2023 · Checklisten · Downloads · Kanzleiorganisation
Verhaltensregeln zu TOMS in Notariaten und Kanzleien
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, also Deutschlands höchster Hüter des Datenschutzes, genehmigte im Jahr 2022 Verhaltensregeln für Notare zu technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) bei elektronischen Aufzeichnungen und Hilfsmitteln. Diese Maßnahmen sind auch für Kanzleiinhaber empfehlenswert, denn sie können vor unberechtigten Angriffen von Innen und Außen schützen. Prüfen Sie anhand der folgenden TOM-Checkliste, wo eventuell bei Ihnen noch Optimierungsbedarf besteht.
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