13.01.2025 · Nachricht aus AK · Elektronischer Rechtsverkehr
Immer wieder verlassen sich Anwälte allein auf ihre elektronischen Fristenkalender. Doch elektronisch erfasste Fristen müssen daraufhin kontrolliert werden, ob sie korrekt in den Hauptkalender übertragen worden sind (BGH 26.9.24, III ZB 82/23, Abruf-Nr. 244374 ).
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24.10.2024 · Fachbeitrag aus AK · Fristen
Fällt der letzte Tag einer Rechtsmittelfrist auf einen gesetzlichen Feiertag, endet die Frist am folgenden Werktag. Aufgepasst: Viele Feiertage gelten nur in einzelnen Bundesländern. Ein Rechtsanwalt muss deshalb zwingend solche Fristen selbst prüfen (AK 23, 74) und ob ein Feiertag auch am Gerichtsort als gesetzlicher Feiertag anerkannt ist.
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16.12.2023 · Nachricht aus AK · Kanzleiorganisation
Bei Rechtsmittelfristen muss ein Anwalt auch zuverlässig notierte und überwachte Vorfristen sicherstellen (OVG Niedersachsen 14.9.23, 2 LA 39/23, Abruf-Nr. 238720 ). Dies gilt auch bei elektronisch geführten Fristenkalendern. Gehen gleich zwei Kanzleimitarbeiter mit Fristen oder Akten fehlerhaft um, sieht es mit einer Wiedereinsetzung düster aus.
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30.09.2023 · Fachbeitrag aus AK · Fristen
Fällt der letzte Tag einer Rechtsmittelfrist auf einen gesetzlichen Feiertag, endet die Frist am folgenden Werktag. Aufgepasst: Viele Feiertage gelten nur in einzelnen Bundesländern. Ein Rechtsanwalt muss deshalb zwingend solche Fristen selbst prüfen und ob bei einem Fristende am Feiertag dieser Feiertag am Gerichtsort als gesetzlicher Feiertag anerkannt ist.
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18.10.2019 · Nachricht aus AK · Prozessrecht
Anwaltliche Prozessbevollmächtigte müssen einen elektronischen Fristenkalender so führen, dass er dieselbe Überprüfungssicherheit bietet wie ein herkömmlicher Kalender. Es muss sichergestellt sein, dass darin nichts versehentlich oder unzutreffend eingetragen oder gelöscht wird, was später nicht mehr erkennbar ist.
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