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  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · 130-Prozent-Grenze

    Die Instandsetzung mit Gebrauchtteilen wird „salonfähig“

    | Wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen, pflegen Haftpflichtversicherer auf Totalschadensbasis abzurechnen. In diesem Fall ersetzen sie lediglich die Wiederbeschaffungskosten, wobei sie den Wert des Fahrzeugs im beschädigten Zustand, also den Restwert, zu ihren Gunsten berücksichtigen. |