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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Älter als zwölf Monate ist nicht mehr „fabrikneu“

    So reagieren Sie richtig auf die aktuelle BGH-Rechtsprechung

    | Wenn Sie beim Verkauf eines Neufahrzeugs den Vordruck „Bestellung für neue Kraftfahrzeuge“ mit den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen …“ verwenden, müssen Sie künftig vorsichtig sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bekanntlich entschieden, dass ein Fahrzeug, das im Verkaufszeitpunkt mehr als zwölf Monate alt ist, nicht mehr fabrikneu ist (Urteil vom 15.10.2003, Az: VIII ZR 227/02; Abruf-Nr. 032291). |