04.01.2011 | Aktuelle EuGH-Entscheidung
Nutzung eines Fahrzeugs vor Verbringung in anderen Mitgliedstaat unschädlich
von Steuerberater Hans-Georg Janzen, Kanzlei von der Hardt & Partner, Münster
Wird ein neues Fahrzeug innergemeinschaftlich geliefert und holt der Abnehmer das Fahrzeug ab, muss das Fahrzeug nicht unmittelbar in den anderen EU-Staat gelangen; der Käufer kann es vor oder während des Transports noch anderweitig nutzen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
EuGH klärt zwei wichtige Aspekte
Das Urteil betraf zwar den Verkauf eines Segelboots, gilt aber für den Verkauf von Landfahrzeugen, also insbesondere Pkw, entsprechend (Urteil vom 18.11.2010, Rs. C-84/09; Abruf-Nr. 104096). Ferner ergibt sich aus der Entscheidung, dass es für die Frage, ob ein Fahrzeug neu ist, auf den Zeitpunkt der Übergabe, und nicht auf die Ankunft im anderen Mitgliedstaat ankommt.
Erwerb eines neuen Bootes in Großbritannien
Eine in Schweden ansässige Privatperson beabsichtigte, in Großbritannien ein neues Segelboot zu kaufen, damit nach Auslieferung zunächst in Großbritannien zu segeln und es anschließend zu seinem endgültigen Bestimmungsort nach Schweden zu bringen.
Nach Ankunft in Schweden wäre das Boot nicht mehr neu im Sinne des Umsatzsteuerrechts gewesen, weil es mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser unterwegs gewesen sollte und die erste Inbetriebnahme mehr als drei Monate zurückgelegen hätte (§ 1b Absatz 3 Nummer 2 Umsatzsteuergesetz [UStG]).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig