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  • 04.01.2011 | Aktuelle EuGH-Entscheidung

    Nutzung eines Fahrzeugs vor Verbringung in anderen Mitgliedstaat unschädlich

    von Steuerberater Hans-Georg Janzen, Kanzlei von der Hardt & Partner, Münster

    Wird ein neues Fahrzeug innergemeinschaftlich geliefert und holt der Abnehmer das Fahrzeug ab, muss das Fahrzeug nicht unmittelbar in den anderen EU-Staat gelangen; der Käufer kann es vor oder während des Transports noch anderweitig nutzen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.  

    EuGH klärt zwei wichtige Aspekte

    Das Urteil betraf zwar den Verkauf eines Segelboots, gilt aber für den Verkauf von Landfahrzeugen, also insbesondere Pkw, entsprechend (Urteil vom 18.11.2010, Rs. C-84/09; Abruf-Nr. 104096). Ferner ergibt sich aus der Entscheidung, dass es für die Frage, ob ein Fahrzeug neu ist, auf den Zeitpunkt der Übergabe, und nicht auf die Ankunft im anderen Mitgliedstaat ankommt.  

     

    Erwerb eines neuen Bootes in Großbritannien

    Eine in Schweden ansässige Privatperson beabsichtigte, in Großbritannien ein neues Segelboot zu kaufen, damit nach Auslieferung zunächst in Großbritannien zu segeln und es anschließend zu seinem endgültigen Bestimmungsort nach Schweden zu bringen.  

     

    Nach Ankunft in Schweden wäre das Boot nicht mehr neu im Sinne des Umsatzsteuerrechts gewesen, weil es mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser unterwegs gewesen sollte und die erste Inbetriebnahme mehr als drei Monate zurückgelegen hätte (§ 1b Absatz 3 Nummer 2 Umsatzsteuergesetz [UStG]).