22.02.2008 | Aktuelle Fragestellungen
Rückabwicklung von Fahrzeugverkäufen
Einen abgewickelten Verkauf komplett zurückdrehen zu müssen, ist schon ärgerlich. Noch größer ist der Ärger, wenn das ohnehin schlechte Geschäft durch vermeidbare Fehler bei der Rückabwicklung ein veritabler Flop wird.
Die Ausgangslage
Damit Sie in Ihrem Autohaus die richtige Entscheidung treffen können – Rückabwicklung ja/nein, wenn ja, wie? –, müssen Sie nicht nur Ihre Ansprüche kennen und erfolgreich durchsetzen. Sie müssen auch wissen, welche Rechte Ihr Kunde in diesem Fall hat.
Wird ein Rücktritt, ein Widerruf oder eine Vertragsanfechtung des Kunden anerkannt, heißt es in der Regel: Geld zurück, Auto zurück. Es soll die Situation wiederhergestellt werden, die vor dem Abschluss des gescheiterten Geschäfts bestanden hat. Das ist leichter gesagt, als in den meisten Fällen getan. Denn einer glatten Rückabwicklung können bekanntlich vielfältige Hindernisse entgegenstehen.
Wer schuldet wem was und wieviel?
Nutzungsvergütung
Ein Dauerbrenner ist die Abrechnung der vom Kunden gefahrenen Kilometer. Vom Ansatz her ist klar: Ein Käufer, egal, ob Verbraucher oder nicht, muss im Fall des Rücktritts oder Widerrufs die von ihm „gezogenen“ Nutzungen bezahlen. Wie die gesamte Fahrstrecke bis zur Rückgabe des Autos optimal abgerechnet wird, können Sie in der Ausgabe 12/2006 (Seite 19 und 20) nachlesen. Im Fluss sind jedoch die Ansätze bei der Laufleistungserwartung.
Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung
Golf Variant TDI | 209.000 km = Faktor 0,48 % | Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2006, Az: I-1 U 67/06; Abruf-Nr. 070165 |
Golf V, 1,6 FSI | 250.000 km = Faktor 0,40 % | Landgericht (LG) Duisburg, Urteil vom 4.9.2007, Az: 13 O 12/07; Abruf-Nr. 080449 |
MB 124 TE, 250 D | 350.000 km = Faktor 0,29 % | OLG Koblenz, Urteil vom 1.4.2004, Az: 5 U 1385/03; Abruf-Nr. 041380 |
AUDI A 6 TDI, 2,5 l | 250.000 km = Faktor 0,40 % | OLG Karlsruhe, Urteil vom 7.3.2003, Az: 14 U 154/01; Abruf-Nr. 031359 |
BMW 740d | 250.000 km = Faktor 0,40 % | OLG Jena, Urteil vom 20.12.2007, Az: 1 U 535/06; Abruf-Nr. 080450 |
Peugeot 206 CC | 250.000 km = Faktor 0,40 % | OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.1.2008, Az: I-1 U 152/07; Abruf-Nr. 080448 |
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