· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
EU-Lieferung: Kann das Autohaus den Gültigkeitszeitraum der USt-IdNr. des Kunden prüfen?
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Rund um die innergemeinschaftliche Lieferung kommt es immer wieder zu Unklarheiten. Einen ASR-Leser beschäftigt folgende Frage: |
Frage: Ist es korrekt, dass der liefernde Unternehmer ‒ konkret: unser Autohaus ‒ im Bestätigungsverfahren nicht abfragen kann, ab wann die USt-IdNr. gültig ist? Die Finanzverwaltung hat doch im Rahmen der Betriebsprüfung auch die Möglichkeit, den Zeitraum der Gültigkeit abzufragen.
Antwort: Das ist richtig. Der Betriebsprüfer und damit die deutsche Finanzverwaltung können von den Finanzverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten den Gültigkeitszeitraum einer USt-IdNr. in Erfahrung bringen. Diese Möglichkeit haben Sie als deutsches Autohaus nicht. Sie können in der Datenbank des BZSt lediglich überprüfen, ob die USt-IdNr. im Zeitpunkt der Abfrage gültig ist. Bestätigungen für einen zurückliegenden Zeitpunkt oder kommende Zeiträume sind nicht möglich.
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