01.09.2007 | Altersversorgung
Sozialversicherungsfreiheit über 2008 hinaus
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung“ beschlossen. Eckpunkte:
- Die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung soll in selber Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt werden. § 115 Sozialgesetzbuch IV wird aufgehoben.
- Das Lebensalter für die Unverfallbarkeit arbeitgeberfinanzierter Betriebsrentenanwartschaften soll vom 30. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt werden.
Der weitere Weg des Gesetzes: Der vom Kabinett beschlossene Entwurf wird zunächst dem Bundesrat zugeleitet. Dieser kann dazu Stellung nehmen, bevor das Gesetz das weitere parlamentarische Verfahren durchläuft.
Unser Service: Den Gesetzentwurf finden Sie wie immer im Online-Service (www.iww.de) unter „Gesetzesmaterialien“.
Quelle: Ausgabe 09 / 2007 | Seite 4 | ID 112163