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  • 01.09.2007 | Altersversorgung

    Sozialversicherungsfreiheit über 2008 hinaus

    Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung“ beschlossen. Eckpunkte: 

    • Die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung soll in selber Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt werden. § 115 Sozialgesetzbuch IV wird aufgehoben.
    • Das Lebensalter für die Unverfallbarkeit arbeitgeberfinanzierter Betriebsrentenanwartschaften soll vom 30. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt werden.

    Der weitere Weg des Gesetzes: Der vom Kabinett beschlossene Entwurf wird zunächst dem Bundesrat zugeleitet. Dieser kann dazu Stellung nehmen, bevor das Gesetz das weitere parlamentarische Verfahren durchläuft. 

    Unser Service: Den Gesetzentwurf finden Sie wie immer im Online-Service (www.iww.de) unter „Gesetzesmaterialien“.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2007 | Seite 4 | ID 112163