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  • 01.03.2001 · Fachbeitrag · Ansparabschreibung

    Konsequenzen der Absenkung der degressiven AfA

    | Auf die Vorzüge einer Ansparabschreibung für künftige Investitionen haben wir mehrfach hingewiesen. Durch die Senkung der dregressiven Abschreibung (AfA) entsteht ein „Übergangsproblem“ bei Rücklagen, die in den Jahren 1999 und 2000 für Anschaffungen ab 2001 gebildet wurden: Der im Jahr der Anschaffung Gewinn erhöhend aufzulösenden Rücklage in Höhe von 50 Prozent stehen zwar wie bisher 20 Prozent Sonderabschreibung gegenüber, aber statt 30 nur noch 20 Prozent degressive Abschreibung. Es bleibt ein „Restbetrag“ von 10 Prozent der Rücklage als Gewinnerhöhung, der im Jahr der Auflösung der Rücklage nicht durch Abschreibungen „neutralisiert“ wird. |