· Fachbeitrag · Abschreibung
Investitionen im Autohaus: So sparen Sie mit der neuen degressiven AfA und der Sonder-AfA Steuern
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Investieren Sie in Anlagevermögen ‒ wie z. B. eine Hebebühne oder einen Firmenwagen ‒, ergibt sich Ihr Betriebsausgabenabzug erst allmählich über die Abschreibung. Neue Möglichkeiten, die Steuerlast entsprechend Ihrer Gewinnsituation zu gestalten, eröffnet Ihnen das Wachstumschancengesetz (WCG), und die darin eingeführte degressive Abschreibung und die verbesserte Sonderabschreibung. Wie Sie die Abschreibungen optimal kombinieren und von welchen Wahlrechten Sie profitieren, zeigt Ihnen ASR. |
Der Grundsatz: Die lineare Abschreibung
Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens müssen Sie grundsätzlich linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Das regelt § 7 Abs. 1 EStG.
PRAXISTIPP | Die Nutzungsdauer können Sie den amtlichen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung entnehmen. Sie finden diese auf der Internetseite des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik „Themen“ → „Steuern“ → „Steuerverwaltung & Steuerrecht“ → „Betriebsprüfung“ → „AfA-Tabellen“. |
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