01.01.2006 | Ansparabschreibung
Pkw mit Tageszulassung „fabrikneu“?
In der Dezember-Ausgabe auf Seite 1 bis 2 haben wir darauf hingewiesen, dass auch für ein Kfz, das mit einer Tages- oder Kurzzulassung als Neuwagen verkauft wird, eine Gewinn mindernde Ansparabschreibung gebildet werden kann. Wir haben uns dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs bezogen. Der hatte entschieden, dass auch Kfz mit Tages- oder Kurzzulassung als „Neuwagen“ verkauft werden dürfen, sofern sie noch nicht im Straßenverkehr benutzt worden sind. Ein Leser hat uns darauf hingewiesen, dass die Finanzverwaltung die Entscheidung des BGH möglicherweise nicht anwenden will, weil es sich um ein zivilgerichtliches und nicht um ein finanzgerichtliches Urteil handelt.
Unser Tipp: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor Bildung einer Ansparabschreibung eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt eingeholen.